Kostenerstattung
PSYCHOTHERAPIE IM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und trotz nachweislicher Bemühungen keinen zeitnahen Behandlungsplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeutin oder einem zugelassenen Psychotherapeuten finden, kann Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis übernehmen. Dieses sogenannte Kostenerstattungsverfahren ist in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt.
Wann kommt eine Kostenerstattung in Frage?
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in der Regel dann, wenn eine notwendige Behandlung nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann, es sich um eine unaufschiebbare Leistung handelt oder die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. Maßgeblich ist, dass Sie sich nachweislich und erfolglos um einen zeitnahen Behandlungsplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeutin oder einem zugelassenen Psychotherapeuten bemüht haben – etwa über die Terminservicestelle (116117) oder direkt bei Praxen mit Kassensitz.
So gehen Sie bei der Beantragung der Kostenerstattung vor
01. Kontakt mit meiner Praxis
Sie nehmen zunächst Kontakt mit mir auf. In einem kurzen telefonischen Vorgespräch klären wir, ob ich Ihnen grundsätzlich einen Behandlungsplatz anbieten kann und ob das Kostenerstattungsverfahren für Ihre Situation infrage kommen könnte.
02. Den passenden Weg wählen
Anschließend besprechen wir, wie die ersten Sitzungen stattfinden. Sie können die Kostenübernahme für die Behandlung in meiner Privatpraxis zunächst bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Alternativ können erste Gespräche auf Selbstzahlerbasis stattfinden, während das weitere Vorgehen zur Kostenerstattung geklärt wird.
03. Kostenerstattung vorbereiten
Wenn Sie den Weg über die Kostenerstattung verfolgen, erhalten Sie von mir eine genaue Anleitung und die erforderlichen Unterlagen. Zusätzlich werden Nachweise benötigt, dass trotz entsprechender Bemühungen kein zeitnaher Behandlungsplatz in einer kassenzugelassenen Praxis zur Verfügung steht.
04. Antrag und weitere Behandlung
Sind die Voraussetzungen geklärt, werden die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Die weitere Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse sollte erst erfolgen, wenn die entsprechende Kostenübernahme geklärt beziehungsweise bewilligt ist.
Ihre Unterlagen – Schritt für Schritt
Das Kostenerstattungsverfahren umfasst mehrere Schritte und Unterlagen. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier eine konkrete Anleitung. Bitte gehen Sie die einzelnen Punkte der Reihe nach durch. Die jeweils benötigten Vorlagen können Sie direkt herunterladen. Unterlagen, die von mir erstellt werden, müssen Sie selbstverständlich nicht selbst vorbereiten.
Häufige Fragen zum Kostenerstattungsverfahren

Ob eine Behandlung infrage kommt, lässt sich im Erstgespräch klären. Bitte senden Sie vorab noch keine Anträge oder medizinischen Unterlagen per E-Mail.
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