Privatversicherte & Beihilfe

Privatversicherte & Beihilfe

Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Eine psychotherapeutische Behandlung kann in vielen Fällen über die private Krankenversicherung oder die Beihilfe erstattet werden. Welche Leistungen übernommen werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag beziehungsweise den geltenden Beihilfevorschriften.

Ich begleite Sie nicht nur therapeutisch, sondern unterstütze Sie bei Bedarf auch dabei, den Ablauf der Beantragung und Abrechnung nachvollziehbar zu gestalten. So wissen Sie bereits vor Beginn der Behandlung, welche Schritte erforderlich sind.

ABRECHNUNG & ERSTATTUNG

So erfolgt die Abrechnung

Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert. Vertragspartner meiner Praxis sind Sie als Patientin oder Patient. Die Rechnung erhalten Sie direkt von mir. In der Regel rechne ich zum 2,3-fachen Satz ab. Auch das Erstgespräch wird so abgerechnet – als eine Einheit Psychotherapie mit psychopathologischem Befund (50 Minuten). Die einzelnen Beträge finden Sie auf der Seite Honorare.
Nach dem Prinzip der Kostenerstattung zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Ihrer Beihilfestelle ein. Die Erstattung erfolgt dann durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle.

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag oder den Beihilfevorschriften ab. Da sich die Regelungen unterscheiden können, empfiehlt es sich, den Leistungsumfang vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.
Sollte für eine längerfristige Psychotherapie ein Genehmigungs- oder Antragsverfahren erforderlich sein, begleite ich Sie selbstverständlich durch diesen Prozess und stelle Ihnen die hierfür notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Gut zu wissen

Die Regelungen privater Krankenversicherungen und der Beihilfe unterscheiden sich teilweise. In den folgenden Abschnitten finden Sie die wichtigsten Informationen zu beiden Abrechnungswegen sowie zum möglichen Ablauf einer Beantragung.

PRIVATVERSICHERUNG ODER BEIHILFE?

Zwei Wege, ein gemeinsames Ziel

Auch wenn sich der Ablauf im Detail unterscheiden kann, haben private Krankenversicherungen und die Beihilfe eines gemeinsam: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung ganz oder teilweise übernommen werden.

Die wichtigsten Unterschiede finden Sie hier im Überblick.

Privatversicherung

Die Leistungen richten sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Je nach Tarif werden psychotherapeutische Behandlungen vollständig oder teilweise erstattet. Häufig sind zunächst einige probatorische Sitzungen möglich, bevor – sofern erforderlich – ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird.

Da sich die Vertragsbedingungen unterscheiden, empfiehlt es sich, vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und den Leistungsumfang zu klären.

Beihilfe

Die Beihilfe unterstützt beihilfeberechtigte Personen bei den Behandlungskosten und wird in der Regel durch eine private Restkostenversicherung ergänzt. Für eine längerfristige psychotherapeutische Behandlung ist häufig ein Genehmigungsverfahren erforderlich.

Welche Unterlagen benötigt werden und wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, richtet sich nach der jeweiligen Beihilfestelle. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die notwendigen Schritte vorzubereiten, und beantworte Ihre Fragen zum Verfahren.

DER ABLAUF

So läuft die Behandlung ab

Der genaue Ablauf kann je nach privater Krankenversicherung oder Beihilfestelle unterschiedlich sein. In vielen Fällen orientiert sich die Behandlung jedoch an folgendem Ablauf:

01Erstgespräch vereinbaren

Im ersten Gespräch lernen wir uns kennen und besprechen Ihr Anliegen. Gemeinsam prüfen wir, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist und welches Verfahren – Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – für Sie geeignet erscheint.

02Probatorische Sitzungen

In den ersten Sitzungen haben Sie Gelegenheit herauszufinden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Gleichzeitig dient diese Phase der diagnostischen Einordnung und der gemeinsamen Therapieplanung.

Schreibtisch mit Bücherregal in der Praxis von Rahel Simmenauer

03Antrag und Genehmigung

Sofern Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle eine Genehmigung verlangt, unterstütze ich Sie bei den notwendigen Unterlagen. Nach der Bewilligung kann die reguläre Behandlung beginnen.

04Beginn der Psychotherapie

Die Termine finden in dem gemeinsam vereinbarten Rhythmus statt. Während der Behandlung überprüfen wir den Verlauf regelmäßig und passen die Therapie bei Bedarf an.

Gut zu wissen

Ja. Nach dem Prinzip der Kostenerstattung zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein.

Das hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Manche Tarife erstatten die Kosten vollständig, andere nur anteilig oder bis zu einer bestimmten Grenze. Ich empfehle, den Leistungsumfang vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung zu klären.

Probatorische Sitzungen dienen der diagnostischen Abklärung und werden in der Regel unabhängig von einer vorherigen Genehmigung erstattet. Ob das für Ihren Tarif gilt, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

Das kommt vor. Manchmal fehlen nur Unterlagen, manchmal ist ein Widerspruch sinnvoll – das hängt von der Begründung und Ihrem Tarif ab. Ich unterstütze Sie gern dabei, den Bescheid einzuordnen und mit Ihrer Versicherung zu kommunizieren.

Das ist unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Stelle ab. In der Regel sollten Sie einige Wochen einplanen. Ich stelle Ihnen die notwendigen Unterlagen zeitnah zur Verfügung, damit sich der Prozess nicht unnötig verzögert.

Die GOÄ/GOP sieht für jede Leistung einen Basissatz vor, der je nach Aufwand mit einem Faktor multipliziert wird. Üblich sind Sätze zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen. Ab dem 2,3-fachen Satz ist eine kurze Begründung auf der Rechnung erforderlich. Ich rechne in der Regel zum 2,3-fachen Satz ab; einen höheren Satz berechne ich nur bei besonders aufwändigen oder schwierigen Behandlungsverläufen.

Ja. Damit Ihre Versicherung oder Beihilfestelle die Kosten erstatten kann, wird die Diagnose auf der Rechnung ausgewiesen. Falls Ihnen Diskretion in diesem Punkt besonders wichtig ist, informieren Sie sich gerne auch über die Möglichkeit der Selbstzahlung, bei der keine Diagnose übermittelt wird.

Welche Schritte für Sie infrage kommen, lässt sich im Erstgespräch klären.

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