Privatversicherte & Beihilfe
Privatversicherte & Beihilfe
Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Eine psychotherapeutische Behandlung kann in vielen Fällen über die private Krankenversicherung oder die Beihilfe erstattet werden. Welche Leistungen übernommen werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag beziehungsweise den geltenden Beihilfevorschriften.
Ich begleite Sie nicht nur therapeutisch, sondern unterstütze Sie bei Bedarf auch dabei, den Ablauf der Beantragung und Abrechnung nachvollziehbar zu gestalten. So wissen Sie bereits vor Beginn der Behandlung, welche Schritte erforderlich sind.
So erfolgt die Abrechnung
Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert. Vertragspartner meiner Praxis sind Sie als Patientin oder Patient. Die Rechnung erhalten Sie direkt von mir. In der Regel rechne ich zum 2,3-fachen Satz ab. Auch das Erstgespräch wird so abgerechnet – als eine Einheit Psychotherapie mit psychopathologischem Befund (50 Minuten). Die einzelnen Beträge finden Sie auf der Seite Honorare.
Nach dem Prinzip der Kostenerstattung zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Ihrer Beihilfestelle ein. Die Erstattung erfolgt dann durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle.
Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag oder den Beihilfevorschriften ab. Da sich die Regelungen unterscheiden können, empfiehlt es sich, den Leistungsumfang vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.
Sollte für eine längerfristige Psychotherapie ein Genehmigungs- oder Antragsverfahren erforderlich sein, begleite ich Sie selbstverständlich durch diesen Prozess und stelle Ihnen die hierfür notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Gut zu wissen
Die Regelungen privater Krankenversicherungen und der Beihilfe unterscheiden sich teilweise. In den folgenden Abschnitten finden Sie die wichtigsten Informationen zu beiden Abrechnungswegen sowie zum möglichen Ablauf einer Beantragung.
Gut zu wissen
Welche Schritte für Sie infrage kommen, lässt sich im Erstgespräch klären.
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