Psychotherapie für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Psychotherapie ohne Antragsverfahren.

In meiner Praxis in Berlin-Kreuzberg können Sie die Behandlung auch selbst bezahlen. Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler entfällt das Antragsverfahren bei der Krankenkasse. Die Behandlung kann, abhängig von den verfügbaren Kapazitäten, zeitnah beginnen, und es wird keine Diagnose an eine Versicherung übermittelt. Beginn, Dauer und Häufigkeit stimmen wir gemeinsam ab, orientiert an Ihrem Anliegen, in einem geschützten Rahmen.

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Auf einen Blick

Zeitnah beginnen

Kein Antragsverfahren und keine Wartezeit auf eine Bewilligung. Nach dem Erstgespräch vereinbaren wir die weiteren Termine, abhängig von den verfügbaren Kapazitäten, direkt und individuell. Weitere Informationen zu den von mir angebotenen Verfahren finden Sie auf der Verfahrensseite.

Verfahren

Vertraulichkeit

Bei einer Behandlung auf Selbstzahlerbasis erfolgt durch meine Praxis keine Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung. Die Behandlung wird entsprechend den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben vertraulich dokumentiert.

Individuell gestalten

Häufigkeit, Dauer und Umfang der Behandlung orientieren sich an Ihrem persönlichen Anliegen und werden gemeinsam abgestimmt.

Honorar

110 €

pro Sitzung · 50 Minuten

Transparenz ist mir wichtig: Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als Selbstzahlerin oder Selbstzahler, das Honorar richtet sich nach der Dauer der Sitzung. Die übliche Sitzungsfrequenz und weitere praktische Fragen klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Auf Selbstzahlerbasis biete ich unter anderem Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Paartherapie an. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung infrage kommen; für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte gibt es eine eigene Übersicht.

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Gut zu wissen

Für Menschen, denen Diskretion besonders wichtig ist, etwa im Hinblick auf eine Verbeamtung, eine Sicherheitsüberprüfung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei denen eine gespeicherte Diagnose später relevant werden könnte. Ebenso für alle, die ohne Wartezeit auf einen Kassenplatz beginnen möchten.

Die Frequenz richtet sich nach Ihrem Anliegen und wird in den ersten Gesprächen gemeinsam festgelegt.

Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder einem versäumten Termin wird die Sitzung in voller Höhe berechnet, da die Zeit für Sie reserviert war.

Ja, Sie erhalten eine Rechnung, die Sie für Ihre Unterlagen nutzen oder bei einer privaten Zusatzversicherung einreichen können, sofern diese anteilig Psychotherapie erstattet.

Rechtlich ist das grundsätzlich möglich, in der Praxis aber selten sinnvoll: Das Finanzamt verlangt ein amtsärztliches Gutachten, das die Notwendigkeit der Therapie bestätigt, und zwar vor Beginn der Behandlung. Das würde bedeuten, dass Ihre Krankenkasse doch informiert wird, was der Vertraulichkeit einer Selbstzahler-Behandlung meist entgegensteht. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehle ich eine Steuerberatung.

Ob eine Behandlung als Selbstzahler für Sie infrage kommt, lässt sich im Erstgespräch klären.

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